Hinweisgebersystem Hamburg: Externer Meldestellenbeauftragter für Ihr Unternehmen.

Digitales Hinweisgebersystem

Compliance mit dem HinSchG und LkSG

DSGVO-konform

Unsere Leistungen für Ihr Hinweisgebersystem in Hamburg


Ab Juni 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beachten. Dieses Gesetz erfordert die Einrichtung einer internen Meldestelle und die Ernennung eines Meldestellenbeauftragten. Insbesondere in Hamburg und Umgebung sind zahlreiche Großunternehmen und Konzerne von diesem Gesetz betroffen. Wir unterstützen Hamburger Unternehmen bei der problemlosen Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie.

Benötigen Sie Hilfe bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie? Mit unseren Dienstleistungen erreichen Sie eine vollständige Compliance mit minimalem Aufwand. Die Immerce Consulting GmbH ist Ihr zuverlässiger Partner mit umfassender Kompetenz, um alle Fragen rund um das Hinweisgebersystem, Datenschutz und IT-Sicherheit zu beantworten.

Unsere Pakete für ein anonymes Hinweisgebersystem


Geeignet für

Unternehmen, die ausschließlich eine Software-Lösung suchen und die Meldestelle intern betreiben

Unternehmen mit 50 - 249
Mitarbeiter

Unternehmen mit 250 - 499
Mitarbeiter

Unternehmen ab 500 - 999
Mitarbeiter

Ihr monatlicher Preis

ab 70 €

80 €

135 €

215 €

Einrichtung Hinweisgebersystem

ab 300 €

ab 300 €

ab 300 €

ab 300 €

Einrichtung des Meldekanals und Anpassung des digitalen Hinweisgebersystems an Ihre Corporate Identity (Firmendesign und Firmenlogo)

Online-Schulung der Beschäftigten und Führungskräfte

Dienstleistung als Meldestellenbeauftragter

optionale Leistungen

Compliance in nur 5 Stunden

Sie müssen ein Hinweisgebersystem einrichten und suchen eine schnelle und einfache Lösung?

Wir richten für Unternehmen im Hamburger Raum ein Hinweisgebersystem ein – völlig unkompliziert. Es kostet Sie nur 5 Stunden Zeit. Wir übernehmen den Rest, genauer:

  • die Einrichtung und Konfiguration Ihres Meldesystems
  • die Erstellung der Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA)
  • die Erstellung der notwendigen Informationen nach Art. 12 DSGVO

Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft, während wir Ihnen die Whistleblower-Software des Marktführers zur Verfügung stellen. Mit dem digitalen Hinweisgebersystem halten Hamburger Unternehmen Ihre gesetzlichen Pflichten ein und ermöglichen Ihren Mitarbeitern eine anonyme Meldung.  

Die Whistleblower-Software erfüllt alle Anforderungen:

  1. Benutzerfreundlich
    Unsere Hinweisgeber-Software lässt sich einfach und intuitiv anwenden. Die Einreichung einer Meldung erfolgt mit nur wenigen Klicks.
  2. DSGVO-konform
    Gemäß DSGVO sind die personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit Whistleblowing besonders zu schützen. Mit unserem Hinweisgebersystem werden alle personenbezogenen Daten DSGVO-konform erhoben, verarbeitet, gespeichert und gelöscht. Den Datenschutz gewährleisten wir durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Durch die Datenspeicherung kommen Sie außerdem Ihrer Rechenschaftspflicht gemäß DSGVO nach. 
  3. Sicher
    Wir stellen sicher, dass die personenbezogenen Daten und alle weiteren Informationen vor Hacker-Angriffen und Datenpannen geschützt sind. Dazu führen wir regelmäßige Sicherheits- und Penetrationstests durch.
  4. Anonym
    Eine anonyme Meldeoption ermutigt Whistleblower und verringert die Angst vor negativen Konsequenzen durch Bekanntgabe der Identität. Deshalb richten wir für Sie ein Hinweisgebersystem ein, dass genau das möglich macht. Ihre Mitarbeiter können zwischen einer vertraulichen Meldung (nicht anonym) und einer anonymen Meldung wählen. 
  5. Personalisierbar
    Die Benutzeroberfläche der Whistleblower-Software kann an Ihr Corporate Design angepasst werden und wirkt für Ihre Mitarbeiter dadurch vertrauenswürdiger.
  6. Effektiv in der Kommunikation
    Um eine Meldung bearbeiten zu können, stehen wir als Hinweisempfänger mit dem anonymen Hinweisgeber weiterhin in Kontakt. Die Whistleblower-Software ermöglicht eine einfache Kommunikation in beide Richtungen. Über den Meldekanal informieren wir den Hinweisgeber fristgerecht, d. h. nach spätestens drei Monaten, über den Fortschritt der Fallbearbeitung. Bei der Kommunikation bleibt die Identität des Whistleblowers jederzeit geschützt.

Hamburger Konzerne müssen nur eine einzige Meldestelle auf Konzernebene einrichten. 

Externer Meldestellenbeauftragter für Hamburg – Vorteile 


Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern verlangt von Ihnen ebenfalls die Berufung eines Meldestellenbeauftragten. Dieser hat die Aufgabe, eingehende Hinweise entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Es ist unbedacht, wertvolles Personal für diese Position zu binden. Mit einem externen Meldestellenbeauftragten nehmen wir Ihnen diese Verantwortung ab und gewährleisten die Einhaltung der Compliance in Ihrem Unternehmen.

Unsere Aufgaben als externer Meldestellenbeauftragter

  • Wir richten für Sie das digitale Hinweisgebersystem ein
  • Wir betreiben für Sie die interne Meldestelle
  • Wir nehmen eingehende Meldungen entgegen und prüfen diese auf Plausibilität
  • Wir informieren die Hinweisgeber fristgerecht über den Eingang der Meldung
  • Wir stehen in Kontakt mit den Hinweisgebern und holen bei Bedarf weitere Informationen ein
  • Wir informieren alle Beteiligten über die Meldung
  • Wir unterstützen Sie, falls gewünscht, bei der Fallbearbeitung und ergreifen Folgemaßnahmen
  • Wir bearbeiten, speichern und löschen alle Daten gesetzeskonform

Ihre Vorteile mit uns als externem Whistleblower-Beauftragten:

  • Sie müssen keine Mitarbeiter für die Tätigkeit als Meldestellenbeauftragter einspannen
  • Sie müssen keine Schulung für einen internen Whistleblower-Beauftragten organisieren 
  • Sie sparen personelle und zeitliche Ressourcen 
  • Sie riskieren keine Fehler bei der Fallbearbeitung 
  • Sie profitieren von unserer Expertise in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit
  • Sie vermeiden Interessenkonflikte 

Kurzum: Sie bekommen maximale Compliance im Hinweisgeberschutz mit minimalem Aufwand und Risiko. 

EU-Whistleblower-Richtlinie & Hinweis­geberschutz­gesetz

Das neue EU-Whistleblower-Richtlinie & Hinweisgeberschutzgesetz stellt einen markanten Fortschritt im Schutz von Whistleblowern dar. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen bewahrt werden, wenn sie Verstöße gegen geltendes Recht oder Missstände aufdecken. Die Verordnung schafft klare Regeln, die einen transparenten Umgang mit Whistleblowern ermöglichen.

Durch das Gesetz wird es erleichtert, Verstöße gegen Rechtsvorschriften zu melden und dadurch Korruption, Geldwäsche oder andere illegale Machenschaften aufzudecken. Darüber hinaus bietet das Gesetz auch eine bessere rechtliche Grundlage für diejenigen, die sich entscheiden, Missstände zu melden.

Die Einführung der EU-Whistleblower-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes verdeutlicht das Engagement der EU und Deutschlands, einen starken Schutz für Whistleblower zu gewährleisten. Dieser Schritt ist von großer Bedeutung, da er Menschen, die mutig genug sind, auf Missstände hinzuweisen, einen umfassenden Schutz bietet.

Was geschieht, wenn Sie sich gegen die Implementierung eines Hinweisgebersystems entscheiden?

Unternehmen, die kein Hinweisgebersystem einrichten, setzen sich ernsten Konsequenzen aus. Das Hinweisgebersystemgesetz (HinG) legt fest, dass bestimmte Unternehmen verpflichtet sind, ein solches System zu implementieren. Dazu gehören Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter ab 1.Juni, bzw. ab 50 Mitarbeitern ab 17.Dezember.

Betriebe, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, riskieren Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Zudem können strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn durch das Fehlen eines Hinweisgebersystems Straftaten begünstigt oder vertuscht werden.

Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig mit dem Thema Hinweisgebersystem auseinanderzusetzen und gegebenenfalls eine entsprechende Lösung zu implementieren. So können Unternehmen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch ein transparentes und vertrauensvolles Arbeitsumfeld schaffen.

Wie kann ein etabliertes Hinweisgebersystem zu einem Wettbewerbsvorteil führen?

Ein gut funktionierendes Hinweisgebersystem kann für Unternehmen einen enormen Wettbewerbsvorteil bedeuten. Es gibt den Mitarbeitern die Möglichkeit, Verstöße gegen Compliance-Richtlinien oder ethische Standards anonym zu melden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. So können mögliche Risiken frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie größere Probleme verursachen.

Doch das ist nicht alles: Ein Hinweisgebersystem trägt auch zur Verbesserung der Unternehmenskultur bei, was zu einem gestärkten Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führt.

Darüber hinaus kann ein Hinweisgebersystem dazu beitragen, das Ansehen des Unternehmens zu schützen. Durch die schnelle Erkennung von Verstößen können negative Schlagzeilen vermieden werden, was sich positiv auf das Image des Unternehmens auswirkt.

Insgesamt ist ein gut etabliertes Hinweisgebersystem ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Compliance-Strategie und kann Unternehmen einen klaren Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Was kostet das Hinweisgebersystem in Hamburg?

Wir haben für jede Unternehmensgröße das passende Leistungspaket. Ihr Vorteil: Beauftragen Sie uns als Meldestellenbeauftragter und nutzen Sie Whistleblower-Software zu einem Vorteilspreis. 

Wie sieht die Zusammenarbeit aus?

  1. Sie beauftragen die Immerce Consulting GmbH als externen Meldestellenbeauftragten.
  2. Wir richten die Hinweisgeber-Software in Ihrem Hamburger Unternehmen ein und stellen Ihnen eine individuelle Richtlinie mit allen relevanten Unterlagen zur Verfügung.
  3. Wir weisen über eine Online-Schulung Ihre Mitarbeiter in die Nutzung des Hinweisgebersystems ein.
  4. Wir nehmen eingehende Hinweise entgegen, prüfen diese und bestätigen den Eingang der Meldung gegenüber dem Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Fristen. Wir informieren Betroffene über Meldungen und unterstützen Ihr Unternehmen bei der Fallbearbeitung.
  5. Auch wenn gerade keine Meldungen eingehen, stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern bei Fragen rund um den Hinweisgeberschutz oder Datenschutz zur Verfügung. 

Referenzen